AGB von VCK Logistics Port Logistics

Hier finden Sie die aktuelle Fassung der AGB von VCK Logistics Port Logistics.

Stauarbeiten

Arbeiten, die wir in unserer Eigenschaft als Stauunternehmen verrichten, erfolgen ausschließlich nach den "Algemene Voorwaarden Stukgoed Stuwadoors" (vom 16. Januar 2007) der Unternehmervereinigung Region Amsterdam (Sektor Umschlag und Stauer), welche in der Kanzlei der "Arrondissementsrechtbank" in Amsterdam eingesehen werden können.

Stukgoed2007UK.pdf

Ladearbeiten

Arbeiten, die wir in unserer Eigenschaft als Ladeunternehmen verrichten, erfolgen ausschließlich nach den "Algemene Nederlandse Cargadoorsvoorwaarden" (Fassung von 2009) der Unternehmervereinigung Region Amsterdam (Sektor Umschlag und Stauer), welche in der Kanzlei der "Arrondissementsrechtbank" in Rotterdam sowie in der Handelskammer von Rotterdam eingesehen werden können.

ANCV 2009 Engels.pdf

Lagerarbeiten

Arbeiten, die wir in unserer Eigenschaft als Lagerunternehmen verrichten, erfolgen ausschließlich nach den Niederländischen "Expeditievoorwaarden" (Fassung vom 15. November 1995) der FENEX, welche in der Kanzlei der "Arrondissementsrechtbank" in Rotterdam eingesehen werden können.

Nederlandse Expeditievoorwaarden (Duits, 1 juli 2004).pdf

Spediteurstätigkeit

Arbeiten, die wir in unserer Eigenschaft als Spediteure verrichten, erfolgen ausschließlich nach den Niederländischen "Expeditievoorwaarden" (Fassung vom 1. Juli 2004) der FENEX, welche in der Kanzlei der "Arrondissementsrechtbank" in Amsterdam, Arnheim, Breda oder Rotterdam eingesehen werden können. Wird VCK Logistics Port Logistics mit dem Transport von Gütern beauftragt, gelten (je nach gewähltem Transportmodus) die nachstehenden allgemeinen Bestimmungen.

Nederlandse Expeditievoorwaarden (Engels, 1 juli 2004).pdf 

Straßentransporte

Bei Warentransporten auf der Straße:

  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort außerhalb der Niederlande
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort außerhalb der Niederlande gelten die CMR-Vorschriften (Convention of 19th May 1956 – CMR Convention)

CMR.pdf

Seetransporte

Bei Warentransporten auf dem Seeweg:

  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort außerhalb der Niederlande
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort außerhalb der Niederlande gelten die "Haag-Visby-Regeln" aus dem Jahr 1968

the Hague Visby Rules 1968.pdf

Binnenschifffahrt

Werden Güter auf einem Binnenschiff transportiert, gelten die CMNI-Vorschriften (Budapest Convention on the Contract for the Carriage of Goods by Inland Waterway) aus dem Jahr 2000.

cmni_de.pdf

Bahn

Bei Warentransporten per Bahn:

  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle in den Niederlanden zu einem Zielort außerhalb der Niederlande
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort in den Niederlanden
  • von einer Annahmestelle außerhalb der Niederlande zu einem Zielort außerhalb der Niederlande gelten die CIM-Rechtsvorschriften (Berner CIM-Konvention von 1999)

CIM 1999.pdf

Luftfracht

Werden Güter auf dem Luftweg transportiert, gelten die Bestimmungen des Montréaler Übereinkommens (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr) aus dem Jahr 2001.

Montréal Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by air 2001.pdf

Nieuwsbrief

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